Was ist eine Transfergesellschaft? Parkplatz für Mitarbeiter und Abschiebe sind gängige negative Bewertungen bei Arbeitnehmern. Die Transfergesellschaft ist zunächst ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, dass für die Dauer von einem Jahr von der Bundesagentur für Arbeit gefördert wird. Den vom Arbeitsplatzverlust betroffenen Arbeitnehmern sollten durch ein im Sozialplan vereinbartes vielfältiges System abgestufter Qualifizierungs- und Transferleistungen (inner- oder außerbetriebliche Qualifizierung, Förderung der Anschlusstätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber) neue Beschäftigungschancen einschließlich der Existenzgründung (Leistungen, die der Vorbereitung einer selbständigen Existenz des Arbeitnehmers dienen) eröffnet werden, so die Bundesagentur in ihrer Interpretationshilfe zum Thema Transferleistungen. Ursprüngliche Idee war einmal, die Kündigungsfrist zu nutzen, um die Arbeitnehmer zu qualifizieren und in neue Jobs zu vermitteln, anstatt dies erst nach Ablauf der Kündigungsfrist zu tun.
Zur Zeit wird diskutiert, die Dauer der Transfergesellschaft auf 24 Monate zu verlängern und Arbeitnehmern die Rückkehr in das Unternehmen zu ermöglichen.
Transfergesellschaften nehmen in der Praxis nach einem Dornrösschenschlaf während des Aufschwungs in der letzten Jahren seit Beginn der Wirtschaftskrise wieder zu. Arbeitnehmer sehen sich häufig im Rahmen von Massenentlassungen mit dem Angebot konfrontiert, für die Dauer von bis zu einem Jahr in eine Transfergesellschaft zu wechseln. Die Alternative dazu ist die betriebsbedingte Kündigung, möglicherweise mit sofortiger Arbeitslosigkeit nach Ablauf der Kündigungsfrist. Nicht selten wird Druck auf die Arbeitnehmer ausgeübt, indem ein Interessenausgleich mit Namensliste vereinbart wird, so dass die Chancen, die Kündigung arbeitsgerichtlich anzugreifen sinken, was die Attraktivität der Transfergesellschaft erhöht.
Als Arbeitnehmer sollte man die Vorteile und Nachteile nüchtern abwägen. Leider werden die Nachteile häufig in Publikationen - auch bei Gewerkschaften - unterschlagen. Daher wird hier der Schwerpunkt anders gelegt, nämlich auf die Kritik:
Der gravierendste Nachteil einer Transfergesellschaft ist, dass man mit der Unterschrift unter den dreiseitigen Vertrag einen Aufhebungsvertrag bzgl. des bestehenden Arbeitsverhältnisses unterzeichnet. Die Zugehörigkeit zum Unternehmen ist damit unwiderbringlich verloren, egal was später passiert. Selbst einen Wiedereinstellungsanspruch bei sich plötzlich bessernder Auftragslage ist damit praktisch ausgeschlossen. Mit der Unterschrift verzichtet man auf die bei der betriebsbedingten Kündigung durchzuführende Sozialauswahl und die Möglichkeit, deren Einhaltung vor dem Arbeitsgericht überprüfen zu lassen. Nicht selten wird gerade älteren Arbeitnehmern eine Transfergesellschaft schmackhaft gemacht. Leider wird dieses Instrument auch gerne missbraucht, um ältere und leistungsgeminderte (verschlissene) Arbeitnehmer loszuwerden.
Die Arbeitnehmer zahlen die Transfergesellschaft häufig mit ihrer Kündigungsfrist selbst. Der Wechsel in die Transfergesellschaft erfolgt nämlich kurzfristig und ohne Kündigungsfrist. Wer also bei einer betriebsbedingten Kündigung eine lange, z.B. siebenmonatige Kündigungsfrist hat, würde anstelle der sieben Monate Zahlung des vollen Entgelts bei Wechsel in die Transfergesellschaft sofort nur noch die Transferleistungen der Arbeitsagentur bekommen (60/67 %) und den unterschiedlich hohen Aufstockungsbetrag, den das Unternehmen dazuschiesst. Während das Unternehmen ansonsten also in sieben Monaten Kündigungsfrist 7 x 100 % Gehalt gezahlt hätte, muss es bei Wechsel in die Transfergesellschaft nur 7 x den Aufstockungsbeitrag (in der Regel auf 80 %) leisten, also 7 x 20 % bei einem ledigen Arbeitnehmer. Dazu kommen die weiteren 5 Monate bis zur Höchstdauer der Transfergesellschaft, also noch einmal 5 x 20 %, zusammen also 2,4 Gehälter anstelle von 7.0 Gehältern bei betriebsbedingter Kündigung. Das ist ein gutes Geschäft für das Unternehmen und es gibt bereits Rechtsanwälte, die Transfergesellschaft gegenüber Unternehmen als "kostenneutral" vermarkten.
Von Vorteil kann eine Transfergesellschaft vor allemfür Arbeitnehmer sein, die gute Aussichten haben, wenn sie zusätzliche Qualifikationen erwerben und ältere Arbeitnehmer, die es mit der Transfergesellschaft und anschliessendem Arbeitslosengeld I in die Rente schaffen.
Um die Vermittlungsquoten der Transfergesellschaften wird ein ziemliches Geheimnis gemacht. Es ist kein Geheimnis, dass die Quoten auch nicht so berauschend gut sind, dass die Arbeitsagenturen dagegen alt aussähen. Die Transfergesellschaften sind Leistungsempfänger und auch ein gutes Geschäft für die daran Beteiligten. Kritisiert wird dies schon mal als Abzocke.
Es hängt davon ab, was man daraus macht. Nach § 112 Abs. 2 Satz 1 BetrVG kann der Unternehmer oder der Betriebsrat den Vorstand der Bundesagentur um Vermittlung zur Erzielung einer Einigung im Interessenausgleich bzw. Sozialplanverfahren ersuchen. Ohne Betriebsrat gibt es keine Transfergesellschaft, da der Betriebsrat bei der Einrichtung mitzubestimmen hat. Der Betriebsrat bestimmt in einem sog. Transfersozialplan auch über die Bedingungen mit und kann die Initiative ergreifen. Dabei ist auch die Alternative der Transferagentur zu prüfen, die die Nachteile der Transfergesellschaft nicht hat, sondern eher einem Outplacement gleicht. Nicht immer nutzen die Betriebsräte die Möglichkeiten, die das Betriebsverfassungsgesetz ihnen bietet, um eine Transfergesellschaft für die Arbeitnehmer attraktiv zu machen. Dazu muss man sich erst einmal über die Möglichkeiten schulen lassen, damit man weiß, was die Transfergesellschaft das Unternehmen wirklich kostet. Häufig genug nämlich keinen Cent, weil die Kosten von den Arbeitnehmern selbst und der Agentur für Arbeit aufgebracht werden, inklusive Abfindung.
Wenn die Dauer der Transfergesellschaften wie geplant auf 24 Monate verlängert wird, mag dieses Instrument wieder eine sinnvolle Alternative sein. Bei langer Kündigungsfrist und der kurzen Dauer von aktuell einem Jahr ist sie es nur in Ausnahmefällen.
Weitergehende Informationen:
Merkblatt Transferleistungen der BA
Merkblatt Transferkurzarbeitergeld der BA
Merkblatt Landesförderung NRW
Netzwerk Beschäftigtentransfer Baden-Württemberg
Zeit: Die Abschieber
Transfergesellschaft: Informationen des Arbeitsministeriums in NRW, auch über die Kosten
Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Brühl (Köln/Bonn) |